Zustiftungen
Möchten Sie, dass Ihr Geld in das Stiftungsvermögen einfließt und aus den Erträgen langfristige Projekte gefördert werden, dann haben Sie folgende Möglichkeiten:
1. Vermerken Sie bitte auf Ihrer Überweisung „Zustiftung“.
2. Wenn Sie unserer Stiftung 5.000 € und mehr zukommen lassen wollen, dann werden Sie namentlich - sofern Sie damit einverstanden sind - auf unserer Internetplattform erwähnt, damit Ihr soziales Engagement der Nachwelt erhalten bleibt.
3. Namentliche Unterstiftung „Treuhandstiftung“
Sie können auch eine eigene Stiftung ins Leben rufen und unter dem Dach der Bürgerstiftung weiterführen lassen.
4. Erbschaft
Sie können der Stiftung auch Ihr Vermögen als Erbschaft hinterlassen, wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihr Erbe über Ihren Tod hinaus ausschließlich für einen bestimmten Zweck eingesetzt wird.
Wir beraten Sie gerne.
Vorstand der Bürgerstiftung
Konten
Konto-Nr.: 30016000
Sparkasse Goslar/Harz
(BLZ 268 500 01)
Konto-Nr.: 1042420200
Volksbank Nordharz eG
(BLZ 268 900 19)
Adresse
Bürgerstiftung für Goslar und Umgebung
Fischemäkerstr. 13
38640 Goslar
